Versicherungen

Versicherungen werden durch einen Versicherungsvertrag geschlossen und schützen einen bestimmten Gestand oder eine Person vor einer im Vertrag vereinbarten Gefahr.
Bei der klassischen Autoversicherung (Haftpflicht) werden Schaden an anderen Personen oder Fahrzeugen versichert. Je nach Vertrag wird auch eine Versicherungssumme bestimmt, diese ist die Maximal ausgezahlte Summe falls die Versicherung in Anspruch genommen werden muss.

  1. Geschichte
  2. Richtlinien in Deutschland
  3. Gängige Versicherungsarten

Geschichte

Versicherungsschutz wurde bis zum 17. Jahrhundert oft nur von Zünften oder Gilden gewährt. Dies änderte sich ab Mitte des 17. Jahrhunderts als durch Staatliche Veranlassung Versicherungsunternehmen gegründet wurden mussten . Die ersten Aufgaben dieser neuen Unternehmen war vor allem die Versicherung von Feuer- und Transportschäden. Mit der Gründung der "Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships (Equitable Life)" war 1762 die erste nach heutigen Maßstäben arbeitende Versicherungsgesellschaft geboren.
Durch die Entstehung des Internets wurde es möglich Direktversicherungen anzuschließen.

Richtlinien in Deutschland

Versicherungen können in Deutschland sowie Österreich und der Schweiz nur durch Unternehmen vergeben werden. In anderen Ländern zum Beispiel Großbritannien sind auch Versicherungen durch Privatpersonen möglich. Die Versicherungsunternehmen werden in Deutschland durch die VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) kontrolliert. Die VAG ist unter anderen für Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsform und Aufsicht zuständig. Im Februar 2010 waren 626 Versicherungsunternehmen alleine in Deutschland zugelassen.

Gängige Versicherungsarten

KFZ Versicherung
Unter der KFZ oder Autoversicherung versteht man in der Regel eine Zusammenfassung der folgenden Versicherungen: KFZ-Haftpflichtversicherung, Insassenunfallversicherung, (Verkehrs-)Rechtschutzversicherung.

Lebensversicherung
Die Lebensversicherung sichert den Versicherten für den Fall des Todes ab. Sollte dieser eintreten wird der Versicherungsbetrag an die erbenden Personen ausgezahlt. Meist wird die Lebensversicherung jedoch bereits vom Versicherten vor seinem Tod angefordert.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung erstattet dem Versicherten die Beträge für Ärztliche Behandlungen z.B. nach Unfällen oder währen Mutterschaften aber auch die normale Grippe wird durch die Krankenversicherung abgedeckt. Je nach Versicherung werden jedoch einige Behandlungen nicht oder nur teilweise bezahlt.


Artikel Versicherungen am 2010-06-02 16:01:55 aufgenommen!

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