Die Rechtsordnung
Ein Rechtssystem bezeichnet die Gesamtheit des geltenden Rechts in einem Staat. Dabei muss es sich bei diesem Staat um einen Rechtsstaat handeln, damit man von einem Rechtssystem im engeren Sinn gesprochen werden kann. Zum Rechtssystem gehört zum einen, das durch die Legislative gesetzte Recht als auch dessen Interpretation durch die Judikative. In den westlichen Nationen wird allgemein zwischen den Angloamerikanischen Systemen des Common Law und den Rechtssystemen Kontinentaleuropas, die sich aus dem römischen Recht herleiten, unterschieden. Zur Rechtordnung gehört auch die Festlegung von Abmahnungen diese sind vor allem als Abmahnung Filesharing oder als Abmahnung am Arbeitsplatz bekannt. In Deutschland wird dabei in vier Bereiche geteilt:
Verfassungsrecht
Das Verfassungsrecht, auch Staatsrecht genannt, fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich unter anderem mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung. Zum anderen befasst es sich mit den grundlegenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und seinen unterworfenen Personen.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht regelt zunächst den Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (z.B. Polizei) und einzelnen Personen. Im Gegensatz dazu, regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen unter den einzelnen Personen. So umfasst das öffentliche Recht sämtliche Rechte, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen.
Strafrecht
Das Strafrecht regelt die Entstehung, den Umfang und die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Hierbei teilt sich das Strafrecht in zwei Gebiete, das materielle und das formelle Strafrecht. Das materielle Strafrecht regelt die Vorraussetzungen und die Rechtsfolgen von Straftaten und ist vorwiegend durch das Strafgesetzbuch vorgeschrieben. Bei dem formellen Strafrecht ist das das Strafverfahrensrecht, dabei dient als Grundlage die Strafprozessordnung und es befasst sich mit den Vorraussetzungen und Art der Durchsetzung staatlicher Strafen.
Zivilrecht
Das Zivilrecht (auch Privatrecht genannt) ist der Teil der Rechtsordnung, der die Beziehungen der Einzelnen zueinander regelt.
Artikel Die Rechtsordnung am 2010-10-11 13:40:19 aufgenommen!